Projekt-Aufrufe Regionalbudgets- Frist 11. Februar 2025
Datum des Aufrufes: | 10. Dezember 2024 |
Frist zur Einreichung: | 11. Februar 2025 (Posteingang digital und schriftlich) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden. |
Auswahlentscheidung: |
26. März 2025 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: | |
wichtiger Hinweis: |
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen des Regionalbudgets 2025 zur Einreichung von Vorhaben auf.
Nr. des Aufrufs | 01-2025-RBLoPfl |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Gebietskörperschaften / Kommunen |
Mindestzuschuss | 2.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Max. Förderhöhe: | 16.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 86.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten im Rahmen der GAK Förderung.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
Gegenstand der Förderung:
- z.B. Marketingmaßnahmen, Rast-, Verweil- und Spielangebote, lokale Besucherlenkung, Präsentation regionalen Brauchtums oder Kulturveranstaltungen
Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!
Ihre Antragsunterlagen
Bitte"ALLE" Antragsformulare erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Nr. des Aufrufs | 02-2025-RBLoPfl |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Vereine, Glaubensgemeinschaften |
Mindestzuschuss | 1.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Max. Förderhöhe: | 5.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 40.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
Gegenstand der Förderung:
- z.B. Marketingmaßnahmen, Rast-, Verweil- und Spielangebote, lokale Besucherlenkung, Präsentation regionalen Brauchtums oder Kulturveranstaltungen
Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!
Ihre Antragsunterlagen
Bitte "ALLE" Antragsformulare erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege
Tel.: 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Formulare für Auszahlung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Abrechnung Ihrer Projektvorhaben im Rahmen des Regionalbudgets:
Kurz erklärt:
Woher kommt das Programm?
Die sächsischen Regionalbudgets werden aus der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) finanziert. Dieses Förderinstrument wird von Bund und Ländern kofinanziert und hat unter anderem zum Ziel, die ländlichen Räume zu entwickeln und zu stärken. Das Grundgerüst der GAK bildet der von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellte mehrjährige Rahmenplan, der die Ziele der Gemeinschafts-
aufgabe sowie die entsprechenden Maßnahmen und Fördergrundlagen enthält. Nähere Informationen zur GAK sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft1 veröffentlicht.
An wen richtet sich das Programm?
Kleinprojekte im ländlichen Raum mit Projektkosten bis maximal 20.000 Euro können durch die Regionalbudgets finanziell unterstützt werden. Die Projekte werden nach den Bedingungen der GAK und der Richtlinie Ländliche Entwicklung von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der sächsischen LEADER-Gebiete2 ausgewählt. Die LAG rufen dafür insbesondere Gemeinden und Vereine, aber beispielsweise auch Unternehmen oder kirchliche Träger auf, Projekte für eine Förderung einzureichen.
Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 mit vielen Beispielen aus den LEADER-Regionen Sachsens erhalten Sie auch in einer Broschüre.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)