Handlungsfeld: 6 - Natur und Umwelt
Maßnahmeschwerpunkt: 6b - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung

Gegenstand der Förderung:
- In besonders relevanten Einzelfällen soll der Rückbau von baulichen Anlagen, ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden.
- Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 20.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
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