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Handlungsfeld: 6 - Natur und Umwelt

Maßnahmeschwerpunkt: 6b - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung

Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung
Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und ....

Gegenstand der Förderung:

  • In besonders relevanten Einzelfällen soll der Rückbau von baulichen Anlagen, ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden.
  • Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor.

Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:

  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
  • 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen

  • max. Förderhöhe: 20.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Förderfähig sind investive Vorhaben.

Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:

  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: