Handlungsfeld: 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt: 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme: 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Gegenstand der Förderung:
- Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen.
- In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig.
- Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
- Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 100.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) sind im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.
Tel. 035241-815080
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