Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt: 1e - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Maßnahme: 1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

Gegenstand der Förderung:
- Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, in begründeten Einzelfällen können auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung, aber ohne Denkmalstatus gefördert werden.
- förderfähig sind investive Maßnahmen
nicht förderfähig:
- Objekte der Wohnnutzung werden in dieser Maßnahme nicht gefördert, stattdessen im HF 5 "Wohnen"
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 50.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: