Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
Erste Checkliste für Ihr Vorhaben!
Ihr Projekt wird im LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege umgesetzt. | |
Ihr Projekt darf nicht begonnen sein, das heißt keine Aufträge erteilt, Verträge abgeschlossen oder Arbeiten durchgeführt. |
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Projektstart erst nach Bewilligung des zuständigen Landratsamtes möglich! | |
Ihr Projekt lässt sich in das Handlungsfeld und die aufgerufene Maßnahme einordnen. | |
Ihr Projekt wird mit Vorhabenbeschreibung und allen erforderlichen Unterlagen eingereicht. | |
Die Finanzierung für Ihr Projekt erscheint gesichert. | |
Eine Bewertung der Projektvorschläge kann nur auf Grundlage von plausiblen Unterlagen erfolgen. |
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Die Auswahl des Projektvorschlags/Vorhabens durch das Entscheidungsgremium stellt keine Förderzusage dar. Die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde. |
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Das Antragsverfahren ist kosten - und gebührenfrei. / Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. |
Verfahrensablauf
Darstellung im Bild rechts. Weitere Informationen in der LEADER-Entwicklungsstrategie im Kapitel 6 Projektauswahl.
Kohärenzkriterien (Mindestkriterien)
- Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP– SP ist gegeben.
- Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER–Förderkulisse ist gegeben.
- Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
- Mehrwertprüfung - Rankingkriterien
(In den jeweiligen Antragsunterlagen für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben enthalten!)
Im Bereich Wohnen gibt es ein zusätzliches Kohärenzkriterium: - Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein.
In der LEADER-Entwicklungsstrategie im Kapitel 6 Projektauswahl.