wichtige Hinweise aus der LES und der Förderrichtlinie LEADER:
Das Antragsverfahren ist kosten - und gebührenfrei für den Antragsteller!
Eine Bewertung der Anträge kann nur auf Grundlage von vollständigen Unterlagen erfolgen.
Erst nach der Bewertung im Entscheidungsgremium kann der Antrag bei der Bewilligungsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden.
Die Auswahl des Vorhabens/Projektes durch das Entscheidungsgremium stellt keine Förderzusage dar. Die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben/Projekte bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
Nach- und Ergänzungsbewilligungen sind ausgeschlossen.