M 6.1 Ergänzung Naherholungsnetz
Gegenstand der Förderung:
- kleine touristische Infrastruktur, wie z.B. öffentlich zugängliche Einrichtungen, die selbst einen touristischen Mehrwert bieten, ohne typischerweise selbstständiges Reiseziel zu sein und so eine Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebote oder der örtlichen Angebotsstruktur darstellen
- bauliche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit
- lokale Besucherlenkung und Information, zum Ausbau der touristischen Wegestruktur
- Schaffung neuer Gebäude ist in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind oder keine funktional geeignete bauliche Anlage nutzbar ist.
Zuwendungsempfänger:
- Private Vorhabensträger & Vereine
- Kommunen & LAG
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 80% Private Vorhabensträger & Vereine
- Fördersatz: 80% Kommunen & LAG
- max. Förderhöhe: 300.000 Euro
wichtige Unterlagen!
Kontaktformular
Ansprechpartner
Marcel Borisch
Tel.: 03521-47608 20
Markus Göldner
Tel.: 03521-47608 21
Fax: 03521-4760819
Email:info@lommatzscher-pflege.de
Markus Göldner
Tel.: 03521-47608 21
Fax: 03521-4760819
Email:info@lommatzscher-pflege.de