M 5.2 Modellprojekte „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft

Gegenstand der Förderung:

  • Größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen. Es soll ermöglicht werden im Rahmen der
    beihilferechtlichen Möglichkeiten auch Flächen zur Vermietung zu fördern, wenn diese besonderen Zwecken dienen.

Zuwendungsempfänger:

  • Private Vorhabensträger & Vereine
  • Unternehmen
  • Kommunen

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 50% Private Vorhabensträger & Vereine
  • Fördersatz: 50% Unternehmen
  • Fördersatz: 50% Kommunen
  • max. Förderhöhe: 400.000 Euro

    „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
    Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege

 

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