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M 5.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz

Gegenstand der Förderung:

  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz
  • Eine Wiedernutzung liegt nur dann vor, wenn diese zu einer Neu- oder Wiederansiedlung führt.

Zuwendungsempfänger:

  • Private Vorhabensträger

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.
  • Projekte von mehreren Nutzern eigenständiger Wohn- bzw. Nutzungseinheiten eines Gebäudes können in einem Förderverfahren zusammengefasst werden, sofern ein inhaltlicher Zusammenhang besteht.
  • Eine Wiedernutzung liegt nur dann vor, wenn diese zu einer Neu- oder Wiederansiedlung führt.

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 40% Private Vorhabensträger
  • max. Förderhöhe: 100.000 Euro / pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit

    „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
    Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan, der Ausgabenzusammenstellung, der Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis SEK und die Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis SEK erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Formulare für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Formulare für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege