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M 4.1 Gebäudesanierungen und Umnutzung

Gegenstand der Förderung:

  • Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude.
  • Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen.
  • In diesem Maßnahmegegenstand sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig

Zuwendungsempfänger:

  • Private Vorhabensträger
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 50% Private Vorhabensträger
  • Fördersatz: 50% Unternehmen
  • max. Förderhöhe: 200.000 Euro

    „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
    Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege