M 3.3 Kleinprojektefonds
Gegenstand der Förderung:
- Förderung kleinräumiger Initiativen und Projekten von lokaler und regionaler Bedeutung
- Es sollen vor allem Projekte von Vereinen unterstützt werden, die in sich abgeschlossen sind.
- nicht-investive Vorhaben (z. B. Vereinsfeste, kleine Anschaffungen etc.)
- investive Vorhaben möglich (z. B. notwendige Ausstattungen, Verschönerungsmaßnahmen an baulichen Anlagen etc.)
Zuwendungsempfänger:
- LAG, die die Förderung an die Projektträger weiterleitet. Der Kleinprojektefonds wird über die LAG verwaltet und in einem gesonderten Entscheidungsprozess mit schlankeren Prozessstrukturen entschieden und umgesetzt.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
- beantragte Projekte müssen einen nachvollziehbaren Nutzen für die Region (auch kleinräumig) haben sowie sollte möglichst eine längerfristige Wirkung haben.
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 80% LAG
- max. Förderhöhe: 40.000 Euro ( Fonds) 5.000 Euro (Projekt)
wichtige Unterlagen! Bitte beim Regionalmanagement erfragen!
Kontaktformular
Ansprechpartner
Marcel Borisch
Tel.: 03521-47608 20
Markus Göldner
Tel.: 03521-47608 21
Fax: 03521-4760816
Email:info@lommatzscher-pflege.de
Markus Göldner
Tel.: 03521-47608 21
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