M 2.2 Demografiegerechte und energetische Erneuerung von Straßenbeleuchtung und Gehwegen
Gegenstand der Förderung:
- Neu- und Ausbau kommunaler innerörtlicher Gehwege in Baulast der Gemeinde sowie Straßenbeleuchtung in Baulast der Gemeinde
- Straßenbeleuchtung auf einen aktuellen energetischen Standard zu bringen
Zuwendungsempfänger:
- Kommunale Vorhabensträger
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
- Ausgaben für Straßenbeleuchtung sind nur zuwendungsfähig, wenn die Planung durch einen Fachplaner erfolgt und dieser bestätigt, dass diese dem Stand der Technik entspricht und der Energieeffizienz Rechnung trägt.
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 80% Kommunale Vorhabensträger
- max. Förderhöhe: 150.000 Euro
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege