M 2.1 Sanierung und Qualifizierung sozialer Infrastruktur
Gegenstand der Förderung:
- Modernisierung oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen
- Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Bausubstanz erforderlich sind
- weitere Bereiche der sozialen Infrastruktur, wie Versorgungsangebote für Senioren oder Angebote der
Gesundheitsvorsorge
Zuwendungsempfänger:
- Vereine
- Kommunale Vorhabensträger & LK
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
- Es besteht ein Vorrang der Fachförderung. Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine entsprechende Eigenerklärung vorliegt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Fachfördermöglichkeit besteht.
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 80% Vereine
- Fördersatz: 80% Kommunale Vorhabensträger & LK
- max. Förderhöhe: 800.000 Euro
Hinweis: „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier
nicht zuwendungsfähig:
- Der Neubau von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen sowie Kindertageseinrichtungen ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind untergeordnete Ergänzungsbauten. die für eine funktionale Nutzung der Bausubstanz erforderlich sind. Der Anteil des Bestandsgebäudes muss hierbei überwiegen.
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege