M 1.4 Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Gegenstand der Förderung:
- Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, in begründeten Einzelfällen können auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung, aber ohne Denkmalstatus gefördert werden.
- Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Fachförderung erhalten.
- In Kirchen sind nur Vorhaben in der äußeren Hülle förderfähig. (Aufgrund des hohen Umsetzungsstandes im Bereich der Kirchen wird ein gesonderter Zielindikator mit 3 kirchlichen Objekten gesetzt.)
- Pro Objekt ist nur eine Fördermaßnahme möglich.
Zuwendungsempfänger:
- Private Vorhabensträger, Vereine & Kirchen
- Kommunale Vorhabensträger
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 40% Private Vorhabensträger, Vereine & Kirchen
- Fördersatz: 40% Kommunale Vorhabensträger
- max. Förderhöhe: 60.000 Euro
nicht förderfähig:
- Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Fachförderung erhalten.
wichtige Unterlagen!
Alle Hinweise zu den Kohärenz- und Rankingkriterien finden Sie hier: Kohärenz- und Rankingkriterien
Kontaktformular
Ansprechpartner
Marcel Borisch
Tel.: 03521-47608 20
Markus Göldner
Tel.: 03521-47608 21
Fax: 03521-4760819
Email:info@lommatzscher-pflege.de
Markus Göldner
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