M 1.3 Abriss ortsbildstörender Gebäude
Gegenstand der Förderung:
- In besonders relevanten Einzelfällen soll der Abriss ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden.
Zuwendungsempfänger:
- Private Vorhabensträger & Vereine
- Kommunale Vorhabensträger
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 50% Private Vorhabensträger & Vereine
- Fördersatz: 50% Kommunale Vorhabensträger
- Fördersatz: 50% Unternehmen
- max. Förderhöhe: 20.000 Euro
nicht förderfähig:
- Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor.
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege