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M 1.2 Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“

Gegenstand der Förderung:

  • Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen etc.

Zuwendungsempfänger:

  • Private, Vereine, Unternehmen & Kommunale Vorhabensträger

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 80%
  • max. Förderhöhe: 200.000 Euro

nicht förderfähig:

  • Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege