Archiv Regionalbudgets im ländlichen Raum

Archiv Aufrufe Regionalbudget

Regionalbudgets im ländlichen Raum 2024

Nr. des Aufrufs: 01-2024-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 23. April 2024
Frist zur Einreichung: 07. Mai 2024, 14:00 Uhr (Posteingang)
Höhe des Budgets: 110.000 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 2.000 EUR
Höchstzuschuss: 16.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
projekt@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Regionalbudgets im ländlichen Raum 2023

Nr. des Aufrufs: 03-2023-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 25. Mai 2023
Frist zur Einreichung: 06. Juni 2023, 14:00 Uhr (Posteingang)
Höhe des Budgets: 9.995,33 EUR (Restbudget)
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 2.000 EUR
Höchstzuschuss: 9.995,33 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Nr. des Aufrufs: 02-2023-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 28. März 2023
Frist zur Einreichung: 28. April 2023, 12:00 Uhr (Posteingang)
Höhe des Budgets: 50.000,00 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 1.000 EUR
Höchstzuschuss: 10.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Vereine und Kirchen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Nr. des Aufrufs: 01-2023-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 28. März 2023
Frist zur Einreichung: 28. April 2023, 12:00 Uhr (Posteingang)
Höhe des Budgets: 100.000,00 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 2.000 EUR
Höchstzuschuss: 16.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Regionalbudgets im ländlichen Raum 2022

Nr. des Aufrufs: 03-2022-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 09. Juni 2022
Frist zur Einreichung: 16. Juni 2022 (Posteingang)
Höhe des Budgets: 14.872,50 EUR (Restmittel)
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 1.000 EUR
Höchstzuschuss: 10.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Vereine und Kirchen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Nr. des Aufrufs: 02-2022-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 28. April 2022
Frist zur Einreichung: 31. Mai 2022 (Posteingang)
Höhe des Budgets: 50.000,00 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 1.000 EUR
Höchstzuschuss: 10.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Vereine und Kirchen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Nr. des Aufrufs: 01-2022-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 28. April 2022
Frist zur Einreichung: 31. Mai 2022 (Posteingang)
Höhe des Budgets: 100.000,00 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 2.000 EUR
Höchstzuschuss: 16.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

Regionalbudgets im ländlichen Raum 2021

Nr. des Aufrufs: 01-2021-RBLoPfl
Datum des Aufrufs: 30. März 2021
Frist zur Einreichung: 30. April 2021 (Posteingang)
Höhe des Budgets: 150.000,00 EUR
Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Mindestzuschuss: 2.000 EUR
Höchstzuschuss: 16.000 EUR
Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen
Einzureichen bei: Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
info@lommatzscher-pflege.de

 

Inhalt des Aufrufs:
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!

   

© 2025 by Förderverein für Heimat & Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V.