Aktuelle Förderaufrufe
LEADER-Förderung Projektaufruf
Projekt-Aufrufe LEADER - Frist 5. Februar 2025
Datum des Aufrufes: | 30. Oktober 2024 |
Frist zur Einreichung: | 5. Februar 2025 (Posteingang digital und schriftlich) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden. |
Auswahlentscheidung: |
26. März 2025 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
wichtiger Hinweis: |
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:
Nr. des Aufrufs | 12-2024-1f.1 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung |
Maßnahme | 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“ |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Über die Qualität des öffentlichen Raums entscheidet sich zu einem erheblichen Teil die Wahrnehmung einer Ortslage. Damit ist der öffentliche Raum stark identitätsstiftend.
Gegenstand der Förderung: Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen, Erneuerung Beleuchtung energieeffizient etc.
nicht förderfähig: Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.
Nr. des Aufrufs | 13-2024-4a.1 |
Handlungsfeld | 4 - Bilden |
Maßnahmeschwerpunkt | 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen) |
Maßnahme | 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften |
Max. Förderhöhe: | 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
In diesem Maßnahmenbereich soll insbesondere die Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen unterstützt werden. Auch Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Einrichtung erforderlich sind stehen in diesem Kontext. Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.
Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.
5a.1 - Um- und Wiedernutzung
Nr. des Aufrufs | 14-2024-5a.1 |
Handlungsfeld | 5 - Wohnen |
Maßnahmeschwerpunkt | 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote |
Maßnahme | 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.
Förderfähig sind investive Vorhaben.
5a.2 - „Besondere Wohnformen“...
Nr. des Aufrufs | 15-2024-5a.2 |
Handlungsfeld | 5 - Wohnen |
Maßnahmeschwerpunkt | 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote |
Maßnahme | 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 150.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Mit dieser Maßnahme soll es möglich sein, auch größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit wird nicht nur die Eigennutzung unter 5a. 1 unterstützt, sondern auch im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung eröffnet. Beispielsweise gilt das auch für Wohneinheiten für Familienangehörige.
Förderfähig sind investive Vorhaben.
Termine Vorhabenauswahl
4. Projekt-Aufruf LEADER Förderung - Frist: 1. Oktober 2024.
Die Beratung des Entscheidungsgremiums ist voraussichtlich der 27. November 2024. Folgende Maßnahmen werden beraten:
5. Projekt-Aufruf LEADER Förderung - Frist: 5. Februar 2025
Die Beratung des Entscheidungsgremiums ist voraussichtlich der 26. März 2025. Folgende Maßnahmen werden beraten:
Hinweis
Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe gestartet. In Kürze folgen weitere Projekt-Aufrufe zur Einreichung von Vorhaben. Möchten Sie Informationen zum Start neuer Projekt-Aufrufe aus der Lommatzscher Pflege ganz einfach per E-Mail nach Hause erhalten? Dann abonnieren Sie einfach unseren Newsletter. Zur Anmeldung Newsletter!