Aktuelle Förderaufrufe

LEADER-Förderung Projektaufruf

Projekt-Aufrufe LEADER - Frist 5. Februar 2025

Datum des Aufrufes: 30. Oktober 2024
Frist zur Einreichung: 5. Februar 2025 (Posteingang digital und schriftlich) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
26. März 2025 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektvorschlags mit dem Büro für Regionalentwicklung Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
  • Die geforderten Unterlagen sollten vollständig eingereicht werden. Anhand unvollständiger Unterlagen kann die Realisierbarkeit des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege nicht zureichend eingeschätzt werden.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Nr. des Aufrufs 12-2024-1f.1
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Maßnahme 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“

Inhalt des Aufrufs:

Über die Qualität des öffentlichen Raums entscheidet sich zu einem erheblichen Teil die Wahrnehmung einer Ortslage. Damit ist der öffentliche Raum stark identitätsstiftend.

Gegenstand der Förderung: Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen, Erneuerung Beleuchtung energieeffizient etc.

nicht förderfähig: Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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Nr. des Aufrufs 13-2024-4a.1
Handlungsfeld 4 - Bilden
Maßnahmeschwerpunkt 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur

Inhalt des Aufrufs:

In diesem Maßnahmenbereich soll insbesondere die Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen unterstützt werden. Auch Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Einrichtung erforderlich sind stehen in diesem Kontext. Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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5a.1 - Um- und Wiedernutzung

Nr. des Aufrufs 14-2024-5a.1
Handlungsfeld 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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5a.2 - „Besondere Wohnformen“...

Nr. des Aufrufs 15-2024-5a.2
Handlungsfeld 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 150.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft

Inhalt des Aufrufs:

Mit dieser Maßnahme soll es möglich sein, auch größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit wird nicht nur die Eigennutzung unter 5a. 1 unterstützt, sondern auch im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung eröffnet. Beispielsweise gilt das auch für Wohneinheiten für Familienangehörige.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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Hinweis

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