Projekt-Aufrufe 2024 mit Frist zur Einreichung 25. März 2024
Datum des Aufrufe: | 9. Januar 2024 |
Frist zur Einreichung: | 25. März 2024 (Posteingang digital und schriftlich) |
Auswahlentscheidung: |
15. Mai 2024 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! (Menü: Förderung/aktuelle Förderaufrufe/Termin Vorhabenauswahl) |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf: |
Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Nr. des Aufrufs | 01-2024-2a.1 |
Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
Maßnahmeschwerpunkt | 2a- Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
Maßnahme | 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
- Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen.
- In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig.
- Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
- Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung.
Nr. des Aufrufs | 02-2024-2a.2 |
Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
Maßnahmeschwerpunkt | 2a- Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
Maßnahme | 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 25.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 100.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
- Förderung von Ausstattungen für Gewerbetreibende
- Innerhalb der Maßnahme sind auch Werbemaßnahmen förderfähig.
- Wie auch in der Maßnahme 2a.1 soll mit den aufgestellten Kriterien eine Auswahl erfolgen, die besonders wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung.
- Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
- Förderfähig sind investive und nicht investive Vorhaben.
Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt
Nr. des Aufrufs | 03-2024-6b.1 |
Handlungsfeld | 6 - Natur und Umwelt |
Maßnahmeschwerpunkt | 6b - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung |
Maßnahme | 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
In besonders relevanten Einzelfällen soll der Rückbau von baulichen Anlagen, ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden. Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor. Damit soll die Voraussetzung für eine nachfolgende ökologische Aufwertung geschaffen werden.
Förderfähig sind investive Vorhaben.
Nr. des Aufrufs | 04-2024-6c.1 |
Handlungsfeld | 6 - Natur und Umwelt |
Maßnahmeschwerpunkt | 6c - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche |
Maßnahme | 6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Als Fördergegenstand sollen die Eigenarten der Kulturlandschaft der Lommatzscher Pflege mit dieser Maßnahme erhalten und weiter attraktiv gestaltet und aufgewertet werden. Neben dem ökologischen Wert (Schutz, Pflege und Vernetzung vorhandener Biotope und Arten) stehen Wiederherstellung oder Aufwertung landschaftstypischer Elemente im Fokus.
Förderfähig sind investive Vorhaben.