Projekt-Aufruf LEADER - Frist 10. September 2026

Datum des Aufrufes: 29. Juli 2026
Frist zur Einreichung: 10. September 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
5. November 2026 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Bitte stimmen Sie Ihr Projekt vorab mit dem Regionalmanagement ab.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung wird empfohlen, bevor der Projektvorschlag ausgefüllt und eingereicht wird.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Nur so kann das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege die Realisierbarkeit des Vorhabens angemessen bewerten.
  • Sofern geforderte entscheidungsrelevante Unterlagen fehlen, kann das Vorhaben nicht angemessen bewertet und muss u.U. abgelehnt werden.
  • Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt in der Regel nicht.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung

Nr. des Aufrufs 34-2026-2a.1
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung

Inhalt des Aufrufs:

Fördergegenstand ist die Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig. Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige
unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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Die Handlungsfelder Grundversorgung und Lebensqualität sowie Bilden stehen im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen.

Nr. des Aufrufs 32-2026-1e.1
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1e - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Maßnahme 1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 100.000 EUR- sind im Rahmen dieses Aufrufs für kommunale Vorhaben vorgesehen
1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

Inhalt des Aufrufs:

Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, es können aber auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung ohne Denkmalstatus gefördert werden. Objekte der Wohnnutzung werden in dieser Maßnahme nicht gefördert, stattdessen im Handlungsfeld Wohnen.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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Nr. des Aufrufs 33-2026-1f.1
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Maßnahme 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR- sind im Rahmen dieses Aufrufs für kommunale Vorhaben vorgesehen
1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten die nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen. Dazu zählen unter anderem:

• Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen etc.
• Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen
Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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Nr. des Aufrufs 35-2026-4a.1
Handlungsfeld 4 - Bilden
Maßnahmeschwerpunkt 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 300.000 EUR
- sind im Rahmen dieses Aufrufs für kommunale Vorhaben vorgesehen
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur

Inhalt des Aufrufs:

In diesem Maßnahmenbereich soll insbesondere die Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen unterstützt werden. Auch Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Einrichtung erforderlich sind stehen in diesem Kontext. Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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