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Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern" aufgerufen. Diese Sonderförderung soll Ehrenamtlern helfen die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bestreiten.

 

Gefördert werden Neuanschaffungen, z.B. in den Bereichen:

- digitale Ausstattung
- Gesundheitsschutz
- Transport

Zuwendungsfähig sind:

- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

 

Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).

 

Antragszeitraum: 24.06.2020 - 12.07.2020

Die Auswahl erfolgt im sogenannten "Windhund-Verfahren".

 

Den vollständigen Aufruf des BMEL lesen Sie hier.

weitere Informationen zu dieser Sonderförderung finden Sie auf der Seite des BMEL: https://www.bmel.de/

 

Pressetext (Auszug): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

 

 

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