Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern" aufgerufen. Diese Sonderförderung soll Ehrenamtlern helfen die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bestreiten.
Gefördert werden Neuanschaffungen, z.B. in den Bereichen:
- digitale Ausstattung
- Gesundheitsschutz
- Transport
Zuwendungsfähig sind:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Antragszeitraum: 24.06.2020 - 12.07.2020
Die Auswahl erfolgt im sogenannten "Windhund-Verfahren".
Den vollständigen Aufruf des BMEL lesen Sie hier.
weitere Informationen zu dieser Sonderförderung finden Sie auf der Seite des BMEL: https://www.bmel.de/
Pressetext (Auszug): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft