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Förderung Ländliche Entwicklung

Hinweis des Referates Förderung Ländliche Entwicklung:

Für Vorhaben, die über LEADER gefördert werden und die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden  können (zum Beispiel durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen. Den Begünstigten sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Es besteht hierbei eine Anzeigepflicht mit der dafür geltenden Frist (siehe Nr. 11.8 der NBest-ELER): „Der Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.“ Für Rückfragen und Erläuterungen (auch vorab) steht das Fachreferat unter Telefon 03731 799-1612 oder E-Mail poststelle.ile@landkreis-mittelsachsen.de ab Montag zur Verfügung.

Alle Informationen zum Ladkreis Mittelsachsen erhalten sie hier

Text: Landratsamt Mittelsachsen

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