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Sachsen führt das Programm "Regionales Wachstum" fort

 

Der Freistaat führt das Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort und baut gleichzeitig die Förderbedingungen aus. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2023 die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen. Ziel des Programms bleibt es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Investitionstätigkeit der Unternehmen zu steigern. (Text SMWA)

Das Programm »Regionales Wachstum« unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Einzureichen bei:

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Fördersatz:

bis zu 30 %

Max. Investitionszuschuss:

500.000 EUR

Zuwendungsempfänger: kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau

Den vollständigen Aufruf der SAB mit den genauen Bedingungen zur Förderrichtlinie lesen Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/

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