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M 6.1 Ergänzung Naherholungsnetz

Gegenstand der Förderung:

  • kleine touristische Infrastruktur, wie z.B. öffentlich zugängliche Einrichtungen, die selbst einen touristischen Mehrwert bieten, ohne typischerweise selbstständiges Reiseziel zu sein und so eine Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebote oder der örtlichen Angebotsstruktur darstellen
  • bauliche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit
  • lokale Besucherlenkung und Information, zum Ausbau der touristischen Wegestruktur
  • Schaffung neuer Gebäude ist in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind oder keine funktional geeignete bauliche Anlage nutzbar ist.

Zuwendungsempfänger:

  • Private Vorhabensträger & Vereine
  • Kommunen & LAG

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 80% Private Vorhabensträger & Vereine
  • Fördersatz: 80% Kommunen & LAG
  • max. Förderhöhe: 300.000 Euro

    „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
    Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege