Regionalbudget-Aufruf für Kommunen
Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. ruft im Rahmen der Regionalbudgets im ländlichen Raum 2024 zur Einreichung von Vorhaben auf.
Zu den Regionalbudgets im ländlichen Raum 2024 wurde 1 Aufruf am 23. April 2024 gestartet:
Projekt-Aufruf "Vitale Dorfkerne" 2024 mit Frist zur Einreichung 3. Mai 2024
Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« vom 4. April 2024
Alle Informationen erhalten Sie hier: Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum«
Mit dem neunten Aufruf vom 4. April 2024 wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fortgesetzt. Im Jahr 2024 stehen 15 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen.
Projekt-Aufrufe LEADER 2024 mit Frist zur Einreichung 10. Juni 2024
Datum des Aufrufe: | 27. März 2024 |
Frist zur Einreichung: | 10. Juni 2024 (Posteingang digital und schriftlich) |
Auswahlentscheidung: |
7. August 2024 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! (Menü: Förderung/aktuelle Förderaufrufe/Termin Vorhabenauswahl) |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf: |
Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Nr. des Aufrufs | 05-2024-1d.1 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Maßnahme | 1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 30.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 90.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Fördergegenstand sind die Aufwertung vorhandener Objekte des sozialen Miteinanders (bspw. Vereinsheime) sowie nicht-bauliche Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement fördern (bspw. Integrationsprojekte oder neue Angebote von Vereinen).
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben
Nr. des Aufrufs | 06-2024-1d.2 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Maßnahme | 1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen die gesamte Breite traditioneller, aber auch innovativer Medien und Produkte gefördert werden soll. (bspw. Marketingmaßnahmen, Flyer, digitale Medien, Internetseite, APP, Chroniken, Veranstaltungsplanung, etc.)
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
Nr. des Aufrufs | 07-2024-1f.2 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung |
Maßnahme | 1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen Konzeptionelle Grundlagen im Vordergrund stehen:
- Erstellung von Dorfumbauplanungen und Machbarkeitsstudien
- Konzeptionelle Grundlagen für lebenswerte und attraktive Orte unter den Rahmenbedingungen des demografischen Wandels zu schaffen.
Zuwendungsfähig sind nicht investive Vorhaben.